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Auswirkung auf Ihre Beleuchtungen
Das sogenannte «Energielabel» ist seit 1998 eine schnelle Orientierung bei der Wahl umweltfreundlicher und energiesparender Produkte. 2021 wurde die Skala wieder auf A bis G zurückgesetzt.
Das hat Auswirkungen auf die Leuchtmittel:
Ab September 2021 bzw. 2023 werden diverse Lampen aus dem Verkehr gezogen und sind nicht mehr erhältlich.
Hier eine Übersicht
- Niedervolt-Halogenspots (Verbot ab September 2021)
Zu ersetzen durch LED-Ersatzlampen. Zu beachten ist, dass alte Transformatoren und Dimmer nicht immer kompatibel sind mit 12 Volt-LED-Spots.

Kompakt-Leuchtstofflampen
- Kompakt-Leuchtstofflampen (Verbot ab September 2021)
Ersatz durch geeignete LED-Leuchtmittel möglich – gerne zeigen wir Ihnen unsere Lösungen auf.

Halogen Stablampen R7s
- Halogen Stablampen R7s (Verbot ab September 2021)
Typen mit hoher Leistung (ab 2700 Lumen, ca. 140W) werden verboten; Halogen Stablampen R7s unter 140 Watt bleiben erlaubt.

Niedervolt-/Hochvolt-Halogenlampen
- Niedervolt-/Hochvolt-Halogenlampen (Verbot ab September 2023)
Typen G4, G9, GY6.35 werden ab 1.9.2023 verboten. Diese können durch geeignete LED-Leuchtmittel ersetzt werden – wir zeigen Ihnen mögliche Lösungen auf.

Leuchtstoffröhren T8
- Leuchtstoffröhren T8 (Verbot ab September 2023)
Für diese Standardlampen, wie sie vor allem in Büros, Schulen und Verkaufsflächen eingesetzt werden, stehen heute ausgereifte LED-Tubes zur Verfügung. Oft bietet es sich aber an, bei Erneuerungen komplett neue Leuchten mit fest integrierten LEDs zu installieren.

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